Treibstoffe von Äckern sind Agrotreibstoffe Montag, 25. Juni 2007 / 16:01 Uhr aktualisiert: 26. Juni 2007 / 12:01 Uhr
Durch die aktuelle Klimadebatte und der damit verbundenen Suche nach Alternativen zu den fossilen
Treibstoffen wird von „Biotreibstoffen“ gesprochen. Bio Suisse erachtet die Verwendung des Begriffs „Bio“ in
diesem Zusammenhang als missbräuchlich.
 Ist die Verwendung der Begriffe Biotreibstoff oder Biodiesel missbräuchlich? Biotreibstoffe haben mit „Bio“ nichts zu tun, schreibt der Verband. Deshalb fordert Bio Suisse vom Bundesamt für
Landwirtschaft (BLW) den besseren Schutz des Begriffes „Bio“: durch die Änderung des
Sprachgebrauches und die Erweiterung der Bio-Verordnung.
Die Bio-Verordnung regelt die gesetzeskonforme Kennzeichnung von biologisch produzierten Erzeugnissen und
Lebensmitteln. Diese Verordnung regelt auf 40 Seiten detailliert, was Bauern, Futtermittelmühlen,
Saatgutproduzenten, Verarbeiter und Händler zu befolgen haben, damit sie ihre Produkte als „biologisch“
bezeichnen dürfen.
Agrotreibstoff statt Biotreibstoff
International (EU) und in der Schweiz ist die Bio-Gesetzgebung entstanden, um die
Bio-Produzenten vor dem Missbrauch des Begriffs „Bio“ zu schützen.
Bio Suisse erwartet deshalb vom BLW, beim Bund den Lead zu
übernehmen bezüglich neuer Kennzeichnung von Treibstoffen ab Acker. Ob Importregelung, Mineralölsteuer,
WTO: überall soll der Bund nur noch von „Agrotreibstoffen“ sprechen und schreiben.
Erweiterung der Bio-Verordnung
Des weitern fordert Bio Suisse vom BLW eine Erweiterung des Geltungsbereiches der Bio-Verordnung. Nicht
nur Futtermittel oder Lebensmittel aus der Landwirtschaft sollen erfasst sein, sondern auch Ackerprodukte für die
Energieproduktion.
Aus Sicht von Bio Suisse ist die heutige Situation stossend und führt zu Verunsicherung.
Einerseits müssen z.B. Zuckkerrüben, die zur Verwendung als Futter- oder Nahrungsmittel vorgesehen sind, die
Bio-Verordnung einhalten. Werden jedoch die gleichen Zuckerrüben für die so genannte
„Biotreibstoffproduktion“ verwendet, so gelte diese Verordnung nicht, hält Bio Suisse fest.
(ht/pd)
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