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Treibstoffe von Äckern sind Agrotreibstoffe

Montag, 25. Juni 2007 / 16:01 Uhr
aktualisiert: 26. Juni 2007 / 12:01 Uhr

Durch die aktuelle Klimadebatte und der damit verbundenen Suche nach Alternativen zu den fossilen Treibstoffen wird von „Biotreibstoffen“ gesprochen. Bio Suisse erachtet die Verwendung des Begriffs „Bio“ in diesem Zusammenhang als missbräuchlich.

Ist die Verwendung der Begriffe Biotreibstoff oder Biodiesel missbräuchlich?

Biotreibstoffe haben mit „Bio“ nichts zu tun, schreibt der Verband. Deshalb fordert Bio Suisse vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) den besseren Schutz des Begriffes „Bio“: durch die Änderung des Sprachgebrauches und die Erweiterung der Bio-Verordnung.

Die Bio-Verordnung regelt die gesetzeskonforme Kennzeichnung von biologisch produzierten Erzeugnissen und Lebensmitteln. Diese Verordnung regelt auf 40 Seiten detailliert, was Bauern, Futtermittelmühlen, Saatgutproduzenten, Verarbeiter und Händler zu befolgen haben, damit sie ihre Produkte als „biologisch“ bezeichnen dürfen.

Agrotreibstoff statt Biotreibstoff

International (EU) und in der Schweiz ist die Bio-Gesetzgebung entstanden, um die Bio-Produzenten vor dem Missbrauch des Begriffs „Bio“ zu schützen.

Bio Suisse erwartet deshalb vom BLW, beim Bund den Lead zu übernehmen bezüglich neuer Kennzeichnung von Treibstoffen ab Acker. Ob Importregelung, Mineralölsteuer, WTO: überall soll der Bund nur noch von „Agrotreibstoffen“ sprechen und schreiben.

Erweiterung der Bio-Verordnung

Des weitern fordert Bio Suisse vom BLW eine Erweiterung des Geltungsbereiches der Bio-Verordnung. Nicht nur Futtermittel oder Lebensmittel aus der Landwirtschaft sollen erfasst sein, sondern auch Ackerprodukte für die Energieproduktion.

Aus Sicht von Bio Suisse ist die heutige Situation stossend und führt zu Verunsicherung. Einerseits müssen z.B. Zuckkerrüben, die zur Verwendung als Futter- oder Nahrungsmittel vorgesehen sind, die Bio-Verordnung einhalten. Werden jedoch die gleichen Zuckerrüben für die so genannte „Biotreibstoffproduktion“ verwendet, so gelte diese Verordnung nicht, hält Bio Suisse fest.

(ht/pd)


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